Fachgebiete

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im gesamten Wohnungs- und Gewerbemietrecht, sowie im Wohnungseigentumsrecht

  • Das heißt, ich helfe Ihnen bei allen Fragen der Mietvertragsgestaltung, Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen, Gebrauchsrechten, Nebenpflichten, Fragen der Schönheitsreparaturen und Instandsetzungen sowie bei allen Problemen, die bei der Beendigung eines Mietverhältnisses entstehen können.
  • Die Beratung im Wohnungseigentumsrecht umfasst alle Probleme des Sonder- und Gemeinschaftseigentums, der Verwaltung, des Wohngeldes und dessen Abrechnung sowie der Entziehung des Wohnungseigentumsrechts.

Des Weiteren unterstütze ich Sie in Fragen des Maklerrechts, des Nachbarrechts und des Immobilienrechts sowie bei Problemen des privaten Baurechts.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Familienrecht. Dieses umfasst

  • das gesamte Unterhaltsrecht ( Kindes – und Ehegattenunterhalt),
  • sowie das hierzu gehörende Steuerrecht,
  • das Güterrecht (z.B. Zugewinnausgleich),
  • den Versorgungsausgleich,
  • das Sorge- und Umgangsrecht,
  • das Recht der Ehewohnung und Gewaltschutz,
  • das Recht der nichtehelichen Gemeinschaft,
  • und das dazugehörige Verfahrensrecht.

Eng mit dem Familienrecht verknüpft ist das Erbrecht, bei dem ich Ihnen auch zur Seite stehe.

Und natürlich helfe ich Ihnen bei allen Fällen des allgemeinen Zivilrechts, wie z.B. dem Kaufrecht und ähnlichem.